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   FG München, 08.10.2003 - 10 K 3692/01   

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https://dejure.org/2003,17269
FG München, 08.10.2003 - 10 K 3692/01 (https://dejure.org/2003,17269)
FG München, Entscheidung vom 08.10.2003 - 10 K 3692/01 (https://dejure.org/2003,17269)
FG München, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 10 K 3692/01 (https://dejure.org/2003,17269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung der entgeltlichen Aufnahme eines Sozius in eine Einzelarztpraxis als steuerbegünstigte Veräußerung; Anwendung des Zwei-Stufen-Modells; Vergleichbarkeit mit Veräußerung eines Bruchteils; Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs bei Verkauf von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbräuchliche Gestaltung durch das Zwei-Stufen-Modell

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Missbräuchliche Gestaltung durch das Zwei-Stufen-Modell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus FG München, 08.10.2003 - 10 K 3692/01
    Dagegen geht die herkömmliche Rechtsauffassung von einer tarifbegünstigten Veräußerung aus, wenn der Bruchteil eines bereits entstandenen Mitunternehmeranteils veräußert wird und damit der Erwerber erstmals in eine Arztpraxis aufgenommen wird (§ 16 Abs. 1 , § 34 EStG ; vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BStBl II 2000, 123 unter C. IV).

    Der Große Senat hat diese - im zu entscheidenden Fall nicht erhebliche Rechtslage - nicht geändert, allerdings klar zum Ausdruck gebracht, dass steuerlich unerwünschte Ergebnisse einer solchen zweistufigen Gesellschaftsgründung unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 Abgabenordnung - AO -) auszuschließen sind (Beschluss des Großen Senats vom 18. Oktober 1999, a.a.O., unter C. V. 2, d).

  • BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03

    Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell

    Auszug aus FG München, 08.10.2003 - 10 K 3692/01
    Das Finanzgericht Münster ist dieser neuen rechtlichen Beurteilung im Urteil vom 19. Dezember 2002 (EFG 2003, 547 , BFH-Az: IV R 11/03) gefolgt.

    Auf die vom FG Münster im Urteil vom 19. Dezember 2002 (EFG 2003, 547 , BFH-Az.: IV R 11/03) vertretenen neuen Rechtsansichten kommt es nicht entscheidungserheblich an.

  • FG Münster, 19.12.2002 - 1 K 1213/01

    Begünstigung aus Gründen der Rechtssicherheit, Gestaltungsmißbrauch beim

    Auszug aus FG München, 08.10.2003 - 10 K 3692/01
    Das Finanzgericht Münster ist dieser neuen rechtlichen Beurteilung im Urteil vom 19. Dezember 2002 (EFG 2003, 547 , BFH-Az: IV R 11/03) gefolgt.

    Auf die vom FG Münster im Urteil vom 19. Dezember 2002 (EFG 2003, 547 , BFH-Az.: IV R 11/03) vertretenen neuen Rechtsansichten kommt es nicht entscheidungserheblich an.

  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

    Auszug aus FG München, 08.10.2003 - 10 K 3692/01
    Damit sind alle anderen Feststellungen im streitgegenständlichen Feststellungsbescheid, insbesondere also die Höhe der festgestellten Gewinne, bestandskräftig und unanfechtbar geworden (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BStBl II 2003, 194 m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2000 - IV B 91/99

    Klagerecht; unterlassene Hinzuziehung

    Auszug aus FG München, 08.10.2003 - 10 K 3692/01
    Im Übrigen berührt die vom FA unterlassene Hinzuziehung des Klägers im Vorverfahren dessen Klagerecht nicht (BFH vom 23. März 2000 IV B 91/99, BFH/NV 2000, 1217 ).
  • FG Hessen, 23.11.2001 - 2 V 5039/00

    Praxis; Beteiligung; Sozius; Anteilserwerb; abgestuft; Veräußerungsgewinn;

    Auszug aus FG München, 08.10.2003 - 10 K 3692/01
    Die unangemessene rechtliche Gestaltung muss zur Steuervermeidung gewählt worden sein, wobei ein Indizienbeweis verwendet werden kann (vgl. Beschluss des Hessischen FG vom 23. November 2001, DStRE 2002, 378 für den Fall, dass gleichzeitig mit dem Erwerb von 5 % Gesellschaftsanteilen Optionsrechte für weitere Anteilskäufe gewährt werden).
  • BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03

    Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell

    In der Folgezeit haben das Hessische FG und das FG München Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten für den Fall angenommen, dass die Vertragschließenden --wie sich aus der Würdigung aller erkennbaren Umstände ergibt-- von Anfang an eine hälftige Beteiligung angestrebt (FG München, Urteil vom 8. Oktober 2003 10 K 3692/01, rkr., EFG 2004, 205) oder sogar dem Eintretenden eine unwiderrufliche Option zum zeitnahen Erwerb weiterer Anteile eingeräumt haben (Hessisches FG, Beschluss vom 23. November 2001 2 V 5039/00, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2002, 378).

    Die Daten des Vertragsschlusses könnten allerdings unmaßgeblich sein, wenn der Kaufpreis für den zweiten Anteilserwerb zeitnah mit dem ersten, im Extremfall sogar gleichzeitig (FG München, Urteil in EFG 2004, 205) entrichtet worden wäre.

  • FG Münster, 19.05.2011 - 11 K 2340/07

    Tarifbegünstigung der Veräußerung im SBV bilanzierter WG einer

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung anzunehmen sein kann, haben sich das Hessische Finanzgericht in seinem Beschluss vom 23.11.2001 2 V 5039/00 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE 2002 -, 378) und das Finanzgericht München in seinem Urteil vom 08.10.2003 10 K 3692/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 205) geäußert.
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